BBSchuV & Deponieverordnung Deponien Klasse "0"

Die mittlerweile wieder mal in Fahrt gekommene, (siehe aktuelle Ausgabe "Steinbruch und Sandgrube"-- 5/2011Seite 62-64 "Deponieklasse 0 - eine Alternative zur Verfüllung" von Dr. Collisy--lesen hier (*)    ), doch  nie enden wollende Diskussion um die BBSchuV und deren  Veränderung,  berührt uns auch.

Kunden, welche sich zum Kauf einer Soilmix® entschieden haben, haben hier Vorteile: Durch die Homogenisierung und Zerkleinerung des Materiales kommen Sie der Forderung nach gleichmäßigem Material mit inertem Eigenschaften nach.

Durch Beimengung anderer Mischkomponenten könnte der aufzubereitende Boden so beeinflußt werden, das Bestandteile gezielt chemisch oder physikalisch gebunden werden und so  die Grenzwerte gem. BBSchuV eingehalten werden könnten.

Die so aufbereiteten Böden, bzw. die so aufbereiteten vorhandenen (Boden-) Deponien, könnten somit gefahrlos, in Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Behörden, in Deponien der Klasse „0“ überführt werden.

Ein sicherlich nicht uninteressanter Aspekt hierbei ist, das aus den vorhandenen Bodenmassen auch neue Bodenprodukte entwickelt werden können -- diese Massen sind nicht mehr zu deponieren und stehen damit nicht mehr im Focus.

Die SOILMIX ® Mischanlagen sind als Anlagen zur Bodenaufbereitung Stand der Technik durch rezeptgenaue Mischung im kontinuierlichen Materialstrom bei ca 35-120 to /h Durchsatz.

Hier können Sie auf unserer Website weiter zum Thema Boden stöbern.

(*) die PDF wurde uns freundlicher Weise von Frau Ute Möhle, Chefredakteurin SUSA, zur Verfügung gestellt.

 Boden mit Dellschau-Anlagen - vorher- nachher.

     
 
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